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Barrierefreiheit im Web: Warum die WAV für Unternehmen jetzt höchste Priorität hat

Barrierefreiheit im digitalen Raum ist längst kein reines Ideal mehr – sie ist gesetzliche Pflicht. Mit der Web Accessibility Verordnung (WAV) hat der Gesetzgeber klare Vorgaben geschaffen, die sicherstellen sollen, dass digitale Angebote für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sind. Für Unternehmen bedeutet das nicht nur eine technische Herausforderung, sondern auch eine Chance.

Barrierefreiheit als gesetzliche Pflicht

Als IT-Spezialisten erleben wir in unserer täglichen Arbeit, wie groß der Handlungsbedarf noch ist. Viele Websites und Anwendungen erfüllen aktuell nicht die geforderten Standards, was nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, sondern auch eine ganze Zielgruppe ausschließt. Dabei geht es um weit mehr als nur die Anpassung von Farben oder Schriftgrößen. Barrierefreiheit umfasst die gesamte User Experience: von der Bedienbarkeit per Tastatur über die Kompatibilität mit Screenreadern bis hin zur logischen Struktur und Verständlichkeit der Inhalte.

Handlungsbedarf bei digitalen Angeboten

Der erste Schritt in Richtung Compliance ist eine gründliche Bestandsaufnahme. Hier setzen wir an. Mit umfassenden Audits prüfen wir digitale Angebote auf ihre Zugänglichkeit und zeigen konkret auf, wo Nachbesserungsbedarf besteht. Dabei orientieren wir uns an den internationalen WCAG-Richtlinien sowie an den spezifischen Anforderungen der nationalen Gesetzgebung. Unsere Erfahrung zeigt: Oft lassen sich bereits mit gezielten Optimierungen erhebliche Verbesserungen erzielen.

Der erste Schritt: Gründliche Bestandsaufnahme und gezielte Optimierung

Doch Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Neue Inhalte, Updates und technische Erweiterungen müssen kontinuierlich auf ihre Zugänglichkeit geprüft werden. Deshalb unterstützen wir unsere Kunden nicht nur bei der initialen Umsetzung, sondern begleiten sie auch langfristig mit Monitoring und Schulungen für ihre Teams. So entsteht ein Bewusstsein dafür, Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken – als festen Bestandteil der digitalen Strategie.

Wer frühzeitig handelt, vermeidet nicht nur rechtliche Risiken, sondern eröffnet sich auch neue Potenziale. Barrierefreie digitale Angebote sprechen eine größere Nutzergruppe an und stärken das Image eines Unternehmens als verantwortungsvoller und moderner Akteur. Zudem verbessern sie in der Regel die allgemeine Usability für alle Nutzer.

Fazit

Die Web Accessibility Verordnung ist ein Anstoß zur Innovation und Inklusion. Wir unterstützen Unternehmen dabei, diesen Weg erfolgreich zu gehen. Denn Barrierefreiheit im Web ist nicht nur gesetzliche Pflicht – sie ist ein Gebot der Fairness und ein Qualitätsmerkmal der digitalen Welt von morgen.

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